Nachfolgeplanung
Wir legen sehr viel Wert auf geregelte Verhältnisse – Sie doch auch? Es ist immer anzuraten, den „Worst-Case“ abgedeckt zu haben. Schließlich ist das Leben voller Überraschungen. Schnell kann etwas passieren, womit man nicht gerechnet hat. Für diesen Fall möchten wir mit Ihnen gemeinsam vorsorgen. Lassen Sie uns zusammen einen sogenannten „Notfallkoffer“ aufbereiten, in dem die wichtigsten Dinge geregelt sind. Falls Sie als Chef einmal ausfallen sollten, so brauchen Sie sich um Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Kollegen und nicht zuletzt um Ihre Angehörigen keine Gedanken machen. Mit einem guten Vorsorgeplan sind alle ausreichend abgesichert.
Zu den wichtigsten Punkten in der Nachfolgeplanung sehen wir die Vorsorge- und Betreuungsvollmacht an. Gerade in Fällen, wenn die Unternehmensleitung zumindest vorübergehend nicht handlungsfähig ist, wird dank klarer Vorsorgepläne die Handlungsfähigkeit des Unternehmens in dieser Überbrückungszeit aufrechterhalten.
Eine Nachfolgeregelung im Todesfall gehört zwar zu den unliebsamen Aufgaben, denn diese Überlegungen machen uns die eigene Sterblichkeit bewusst, allerdings sollten Sie sich auch über eine adäquate Nachfolgeregelung rechtzeitig Gedanken machen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich ausführlich, diskret und behutsam.
Steuerkanzlei Sabine Zillinger in Vilshofen a. d. Donau – jetzt einen Beratungstermin vereinbaren!